Allgemeine Geschäftsbedingungen des Shops

1. Vertragsschluß und Vertragsinhalt

1.1. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

1.2. Angebote des Verkäufers sind bis zum Vertragsschluß grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seine Bestellung 8 Wochen ab Eingang beim Verkäufer gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

1.3. Im Interesse einer technischen Weiterentwicklung bleibt das Recht vorbehalten, Konstruktions- und Ausführungsänderungen auch nach Auftragsannahme vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

2. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten. Preise gelten ab Werk zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.

3. Zahlung/ Zahlungsverzug 

3.1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist der Verkäufer berechtigt Vorauszahlung zu verlangen oder per Nachname zu liefern.

3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Zahlungen gelten bei Anweisungen mit der Gutschrift auf dem Konto, bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung als erfolgt.

3.3. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.

3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weiteren Forderungen des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig. Des weiteren kann für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung verlangt werden.

3.5. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders laufender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

3.6. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

4. Lieferung

4.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß.

4.2. Der Kunde kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Neben Lieferung kann Ersatz des Verzugsschadens nur verlangt werden, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde kann dem Verkäufer im Falle des Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenseratz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.3. Bei Überschreiten verbindlicher Liefertermine oder -fristen kommt de Verkäufer bereits damit in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann aus Ziffer 4.2.

4.4. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die vorgenannten Termine und Fristen um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörungen.

4.5. Angaben in bei Vertrasgsschluß gültigen Beschreibungen des Vertragsgegenstands sind Vertragsinhalt; sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung der Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstands gem. Ziffer 6.

4.6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

5. Gefahrenübergang/ Versand

5.1. Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in §4 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort oder Sitz des Verkäufers. In den übrigen Fällen ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Vertragsgegenstand an vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und verpflichtet, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen.

5.2. Wird der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden an einen Ort als dem Sitz des Verkäufers ausgeliefert, so erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe an das Transportunternehmen und Verfassen des Lagers des Verkäufers. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.

5.3. Bleibt der Kunde mit der Abnahme länger als 14 Tage an Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich eine 14-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung erklären. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten/ und oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Vertragspreises nicht im Stande ist.

5.4. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Vertragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Macht der Verkäufer von den Rechten gemäß Ziffer 5.3. und 5.4. keinen Gebrauch, kann er über den Vertragsgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle einen gleichartigen Vertragsgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

6. Gewährleistung

6.1. Der Verkäufer leistet Gewähr für einen jeweiligen Stand der Technik, des Typs des Vertragsgegenstands entsprechende Fehlerfreiheit. Beanstandungen wegen Mängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind, bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, beim Verkäufer geltend zu machen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen, spätestens aber 3 Monate nach Erhaft der Lieferung.

6.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

6.3. Der Verkäufer hat das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde hat die Ansprüche beim Verkäufer geltend zu machen. Der beanstandete Vertragsgegenstand ist möglichst in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung unverzüglich an den Verkäufer einzusenden. Nacherfüllungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Kann der Fehler nicht beseitigt werden oder ist eine Ersatzlieferung durch den Verkäufer nicht möglich, kann der Kunde stattdessen Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6.4. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Kunde einen Fehler nicht rechtzeitig angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat, der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt wurden oder der Vertragsgegenstand zuvor in einem anderen Betrieb als dem des Verkäufers instandgesetzt oder gewartet worden ist oder in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat  oder der Vertragsgegenstand durch den Kunden oder Dritte in sonstiger vom Verkäufer nicht genehmigter Weise verändert worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.5. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

7.Eigentumsvorbehalt

7.1. Vertragsgegenstände bleiben bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Vertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand nachträglich erwirbt.

7.2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle anderen Forderungen des Verkäufers aus den laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

7.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder -verarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.

7.4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Verpfändung. Sicherungsübereignung, Vermietung oder andere, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Vertragsgegenstands zulässig. Der Kunde verwahrt die Sachen unentgeltlich für den Verkäufer.

7.5. Der Kunde tritt seine Forderung gegen den Drittschuldner aus der Weiterveräußerung bzw. -verarbeitung der Vorbehaltssache mit allen Nebenrechten bis zur Höhe des Rechnungsbetrags mit der Befugnis des Forderungseinzugs schon jetzt sicherheitshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung schon jetzt an. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung des Verkäufers um mehr als 20 %, wird dieser insoweit die Sicherung auf Verlangen des Kunden freigeben. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen treuhänderisch und auf Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Die eingezogenen Erlöse stehen dem Verkäufer zu und sind an diesen abzuliefern. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Kund verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegen den Dritten erforderlichen Auskünften zu geben.

7.6. Der Kunde hat dem Verkäufer den Zugriff auf die Vorbehaltsware und jede Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte unverzüglich mitzuteilen und den Verkäufer in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten der Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums des Verkäufers trägt der Kunde.

7.7 In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Haftung

8.1. Ist der Kunde kein Kaufmann oder gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen für Schäden, die auf einer mit gewöhnlicher Fahrlässigkeit begangenen Vertragsverletzung des Verkäufers selbst seines gesetzlichen Vertreters oder deines Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Vertragsverletzung des Verkäufers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, wenn es sich bei der vertraglichen Verpflichtung um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.

8.2. Ist der Kunde Kaufmann oder gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so haftet der Verkäufer ausschließlich
– in voller Höhe bei eigenem groben Verschulden, bei groben Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter.
– dem Grunde nach bei jeder schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb dessen dem Grunde nach bei groben Verschulden eines einfachen Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung entsprechend 8.2. begrenzt.

8.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schäden, insbesondere für solche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten. Beratungspflichten und aus positiver Forderungsverletzung sowie für Schäden bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.4. Die Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 6 bleiben unberührt. Ansprüche wegen Lieferverzug sind in Ziffer 4 abschließend geregelt.

9. Rücktritt

Bis zum Warenversand kann der Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde in nicht unerheblichem Maß vertragswidrig verhält oder sich dessen Vermögenslage wesentlich verschlechtert.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1. Gerichtstand ist der Sitz des Verkäufers, falls der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnliches Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Der gesetzlich geregelte Gerichtsstand für die Einleitung eines Mahnverfahrens bleibt unberührt.

10.2. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung UN-Kaufrechts (Übereinkommen vom 11.04.1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Schlußbestimmungen

11.1. Der Verkäufer ist berechtigt, die bezüglich Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11.2. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

© Copyright 2018 Reifen Bachmann | Impressum | Datenschutz | AGB Shop | AGB Montage