Allgemeine Geschäftsbedingungen der Montage

I.  Allgemeines

1. Die folgenden Bedingungen gelten für die Montage von Felgen und Reifen, Stoßdämpfern, Bremsen oder aber sonstigen Arbeiten, die zum Leistungsumfang der Firma Bachmann GmbH gehören.

2. Die Arbeiten werden im Sofortdienst ausgeführt unter Verwendung von Teilen, die von Ersatzteilherstellern für das entsprechende Fahrzeug vorgesehen sind.

II. Preise

1. Die Preise der Firma Bachmann GmbH gelten ab Werkstatt. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Ein Skontoabzug ist nur besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen der Firma Bachmann GmbH und dem Auftraggeber zulässig. Zahlungen sind sofort bei Rechnungserhalt in bar, durch gültige EC-Karte oder durch die jeweils von der Firma Bachmann GmbH anerkannten Kreditkarten zu leisten.

3. Im übrigen ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig, soweit sich aus einer Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Bachmann GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

4. Gerät der Auffraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Firma Bachmann GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftragsgeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhigt.

III. Montage und  Reparaturzeit

1. Montage und Reparaturtermine, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindlich Angaben. Die von der Firma Bachmann GmbH angegebenen
Reparatur- oder Montagezeiten beginnen erst, wenn die technischen Fragen geklärt sind.

2. Für Reparatur- oder Montageverzug haftet die Firma Bachmann GmbH dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der Firma Bachmann GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der Firma Bachmann GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der Firma Bachmann GmbH ist dann jedoch auf den hervorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Eine weitergehende Haftung für einen von der Firma Bachmann GmbH zu vertretenden Montage- oder Reparaturverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Auftraggebers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der Firma Bachmann GmbH zu vertretenden Reparatur- und Montageverzuges zustehen, bleibt unberührt.

4. Werden von der Firma Bachmann GmbH im Auftrag des Kunden Reifen für die Dauer von 6 Monaten eingelagert, so kommt der Auftraggeber nach Ablauf der 6 Monate in Annahmeverzug, wenn und soweit er bis dahin die Reifen nicht bei der Firma Bachmann GmbH abgeholt hat. Die Firma Bachmann GmbH ist dann nach Aufforderung und Fristsetzung berechtigt, die Reifen, Räder und Felgen zu verwerten oder aber zu vernichten, wenn der Auftraggeber die Reifen auch nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht bei der Firma Bachmann GmbH abgeholt hat. Die Einlagerung der Reifen und Räder erfolgt ausschließlich für den Zeitraum von 6 Monaten und verlängert sich nicht automatisch.

IV. Gewährleistung 

1. Es gilt für alle durchgeführten Arbeiten und montierten Teile die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Bei von Kunden beigebrachten Teilen gilt diese Gewährleistungsfrist nur für die durchgeführte Montage.

2. Etwaige Beanstandungen sind bei der Firma Bachmann GmbH unter Vorlage der Rechnung geltend zu machen; offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme des Fahrzeuges. Für nicht erkennbare Mängel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten bei der Firma Bachmann GmbH angemeldet wurde.

3. Bei ordnungsgemäß angemeldeten Beanstandungen oder Mängelrügen bessert die Firma Bachmann GmbH kostenlos nach oder baut ohne Berechnung Ersatz ein. Im letzteren Fall gehen die ersetzen Teile in das Eigentum der Firma Bachmann GmbH über. Bei Reifen und Felgen wird die durch den Auftraggeber zu leistende Vorkasse bei Ersatzleistung, nach Anerkennung der Beanstandung durch den Lieferanten von der Firma Bachmann GmbH zurückerstattet.

4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Behandlung und/oder übermäßigen Beanspruchung. Das gleiche gilt, wenn an den von der Firma Bachmann GmbH durchgeführten Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte Veränderungen vorgenommen wurden, es sei denn, es ist ausgeschlossen, daß die Mängel nicht darauf beruhen können.

V. Eigentumsvorbehalt 

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Firma Bachmann GmbH gegen den Auftraggeber jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum der Firma Bachmann GmbH. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, z.B. Zahlungsverzug, hat die Firma Bachmann GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt die Firma Bachmann GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vortrag dar. Wird die Vorbehaltsware von der Firma Bachmann GmbH gepfändet, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Die Firma Bachmann GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den der Firma Bachmann GmbH vom Auftraggeber geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum der Firma Bachmann GmbH hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma Bachmann GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage sein sollte, der Firma Bachmann GmbH die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstarten, haftet hierfür der Auftraggeber.

VI. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche sich zwischen der Firma Bachmann GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen der Firma Bachmann GmbH und ihm7geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der Firma Bachmann GmbH. Die Firma Bachmann GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

VII. Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen durch Gesetz oder Sondervertrag unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Eventuell ungültige Bestimmungen sollten durch Regelungen ersetzt werden, die den am nächsten kommen, was die Vortragsschließenden gewollt haben.

Stand Juni 2005

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